
EUROBUS - Vertragsbedingungen.
Sehr geehrter Reisegast
Sie haben bei uns um eine Carofferte angefragt, respektiv ein Carangebot
gebucht. Nehmen Sie sich bitte kurz Zeit, wir möchten Ihnen gerne
die wesentlichsten Punkte unseres Angebotes näher umschreiben. Als
Unternehmen mit langjähriger Erfahrung ist es uns ein Anliegen, mit
fachlicher Beratung und tadeloser Bedienung Ihre Fahrt zu einem Erlebnis
werden zu lassen.
Unsere Qualität
Fairer Preis
Dieser ist abhängig von:
Chauffeurspesen
Verpflegungs- und Unterkunftsspesen (Einzelzimmer mit DU/WC) des Chauffeurs fallen zu Lasten des Auftraggebers. In der Regel werden diese jedoch ab 20 Teilnehmern vom gastgebenden Hotelier/Wirt übernommen, andernfalls werden Ihnen folgende Ansätze verrechnet: Mahlzeit: CHF 25.-, Übernachtung: CHF 150.-
Nachtzuschläge
Für Nachteinsätze verrechnen wir ab 21.00 Uhr bis zur Entlassung des Cars einen Nachtzuschlag von CHF 50.-/Std. (sofern auf der Offerte/ Auftragsbestätigung erwähnt)
Mehrstunden
Wenn sich der Einsatz des Chauffeurs über die in der Auftragsbestätigung erwähnten Zeitspanne erstreckt, verrechnen wir pro Mehrstunde CHF 80.-
Trinkgelder
Das Trinkgeld ist ein Lohnbestandteil des Chauffeurs. Es steht Ihnen frei, bei aufmerksamer Betreuung unseren Chauffeuren (auch Hostessen) ein Dankeschön in Form eines Trinkgeldes zu geben.
Organisationszuschläge
Wir sind gerne bereit, gegen eine bescheidene Gebühr von CHF 20.- pro Reservation sämtliche Reservierungen bei anderen Leistungsträgern für Sie vorzunehmen.
LSVA/Strassengebühren/Treibstoffzuschlag
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist in unseren Preisen inbegriffen. Ausländische Strassengebühren werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei einem massiven Anstieg der Treibstoffpreise behalten wir uns einen entsprechenden Zuschlag vor.
Bordverpflegung/Catering
In allen unseren Cars ist eine Auswahl an warmen und kalten Getränken erhältlich. Zusätzlich bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten von Bordverpflegung an. Beachten Sie bitte unser Cateringangebot unter www.eurobus.ch
Zapfengeld
Sie können Ihre Getränke und Speisen selber mitbringen und selbstverständlich die Infrastruktur unserer Cars nutzen. Hierfür erlauben wir uns ein Zapfengeld von CHF 50.- pro Car und Auftrag zu verrechnen.
Schäden am Car / Reinigung
Für mutwillig verursachte Schäden am Car erlauben wir uns, die Reparaturrechnung plus einen Administrativaufwand von CHF 100.– in Rechnung zu stellen. Für die Reinigung starker Verschmutzung (innen), welche durch den Reisenden verursacht wurde, erlauben wir uns, CHF 50.– in Rechnung zu stellen.
Annullationskosten
Müssen Sie Ihre Reise nach definitiver Bestellung wieder annullieren, entstehen Kosten (in % des mindestens zu erwartenden Carumsatzes plus allfällige Organisationszuschläge und Forderungen Dritter):
| bis 20 Tage vor Reisebeginn | CHF 80.- |
| bis 10 Tage vor Reisebeginn | 10% |
| bis 4 Tage vor Reisebeginn | 20% |
| 3 bis 0 Tage vor Reisebeginn | 75% |
Arbeits- und Ruhezeitverordnung
Zu Ihrer Sicherheit halten wir uns an die geltende Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Berufschauffeure:
Höchstlenkzeit pro Tag
9 Stunden
Unterbrechung der Lenkzeit
Nach höchstens 4.5 Std. für mindestens 45 Minuten oder Teilunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
Mindesttagesruhezeit
Ununterbrochene Ruhezeit:
11 Std. innerhalb von 24 Std.
3 x wöchentlich Verkürzung auf 9 Std. zulässig
Ruhezeit mit Unterbrechungen:
12 Std. bei Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte,
davon ein Abschnitt mind. 8 Std. zusammenhängend innerhalb von 24 Std.
Präsenzzeit
Täglich bis maximal 15 Std. (ab/bis EUROBUS-Garage)
Die obigen Hinweise kommen nur zur Anwendung, sofern auf Ihrer Offerte/ Bestätigung keine anderweitigen Angaben aufgeführt sind. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte.
| EUROBUS ist Mitglied des Garantiefonds der schweizerischen Reisebüros
und erfüllt somit selbstverständlich alle Vorschriften des
schweizerischen Pauschalreisegesetzes. Version 2010 |