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Vertragsbedingungen.

reisegarantie Wir machen mit.

 

Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns, den Firmen EUROBUS knecht AG, Eurobus welti-furrer AG, EUROBUS AG, EUROBUS Bern AG, EUROBUS Ostschweiz AG, Rottal Auto AG und Car Rouge (nachfolgend gesamthaft als Reiseveranstalter genannt), Anwendung für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Carunternehmer, Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Billette, Mietwagen, Hotelunterkünfte schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab, und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.


1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung
1.1 Ihre telefonische, schriftliche oder persönliche Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Reserviert der Anmeldende für weitere Reiseteilnehmer, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und von Flugbilletten, welche Ihnen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

1.2 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Schiffreisen, Bahn- und Carreisen ab dem Abfahrtsort, bei Flugreisen ab Flughafen in der Schweiz.

1.3 Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von pro Person zur sofortigen Zahlung fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Ihrer Buchungsstelle einzutreffen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei Buchung zahlbar. Auftragspauschale: Gemäss Empfehlung kann von der Buchungsstelle eine Auftragspauschale für Beratung und Verkauf von Fr. 15.- p.P., max Fr. 30.- pro Buchung erhoben werden. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.

Reka Checks / Kreditkarten
Sie können max. 50 % des Arrangement, jedoch max. Fr. 500.- pro Person und Reise mit Reka-Checks bezahlen (ausgenommen Tagesfahrten). Eintrittskarten zu Musicals und Opern zählen nicht zum Arrangement-Grundpreis. Kreditkartenzahlungen 2 % des Rechnungsbetrages, jedoch mind. Fr. 20.-.

2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns bis 22 Tage vor Abreisedatum erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, höchstens Fr. 120.- pro Auftrag, zuzüglich Telefon-, Telefaxspesen. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. - Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt.

2.2 Annullieren Sie Ihre Reise bis 22 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, maximal Fr. 120.- pro Auftrag, zuzüglich Telefon-, Telefaxspesen. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt. Treten Sie später von der Reise zurück oder wünschen Sie Aenderungen gemäss Ziffer 2.1, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:

Bei Busreisen:
21 - 15 Tage vor Abreise 10 % des Reisepreises
14 - 8 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
7 - 1 Tage vor Abreise 75 % des Reisepreises
Abreisetag/Nichterscheinen 100 % des Reisepreises

Bei Fluss- und Hochseekreuzfahrten:
Bis 61 Tage vor Abreise 10% des Reisepreises
60 – 46 Tage vor Abreise 30% des Reisepreises
45 – 30 Tage vor Abreise 35% des Reisepreises
29 – 16 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
15 – 0 Tage vor Abreise 100% des Reisepreises
Bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises

Bei allen übrigen Reisen:
90 - 46 Tage vor Abreise 10 % des Reisepreises
45 - 30 Tage vor Abreise 25 % des Reisepreises
29 - 16 Tage vor Abreise 50 % des Reisepreises
15 – 0 Tage vor Abreise 100% des Reisepreises
Bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises

Abweichende Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt. Das Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen zu stellen, ist von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren.

2.3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

2.4 Ersatzperson:
Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden bekannt geben, der die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. Tritt dieser Ersatzreisende in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälligen Mehrkosten. Der Eintritt der Ersatzperson ist zulässig:
- bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn
- bei Reisen in Europa und in Ländern ohne Visumpflicht bis 48 Std. vor der vereinbarten Abreise
- bei Reisen nach Übersee, Hochsee- und Flusskreuzfahrten, sowie Reisen in Länder mit Visumpflicht nach Absprache mit Ihrer Buchungsstelle unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten (unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von VISA)
Voraussetzung ist zudem, dass die an der Reise beteiligten Unternehmungen (Hotels, Flug- oder Schiffgesellschaften) diese Änderung ebenfalls akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an Flugtarifbestimmungen scheitern kann.

2.5 Ausnahmen
Bei wenigen Reisen (z.B. Hochsee-Kreuzfahrten) sind die Annullierungskosten gesondert geregelt. Diese abweichenden Bestimmungen sind auf der Reisebestätigung aufgedruckt.

3. Annullationsschutz und Reisezwischenfallversicherung
Der obligatorische Versicherungsschutz ist in unseren Pauschalpreisen nicht eingeschlossen und variiert je nach Reisepreis bzw. Reiseart welche Sie gewählt haben. Sollten Sie bereits eine eigene Annullationskosten- und SOS Rückreiseversicherung besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung verzichten.

4. Einreiseformalitäten
Schweizer Bürger benötigen für die Reisen, je nach Land, eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass oder ein Visum (anderslautende Vorschriften finden Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung). Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt und erkundigen sich bei den entsprechenden Botschaften. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Wird Ihnen die Einreise infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert, gehen die Rückreisekosten zu Ihren Lasten (Ziffer 10).

5. Sitzplätze im Car
Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen (z.B. wenn zwei Cars für eine Reise eingesetzt werden). - In diesen Fällen sind Aenderungen in der Platzzuteilung möglich. Alle Fahrten werden mit Nichtrauchercars durchgeführt.

6. Flüge
Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse durchgeführt. Je nach Flugdauer wird Ihnen eine Erfrischung, eine vollständige Mahlzeit oder beides serviert. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flugzeugtypen und den Beizug anderer Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Abgaben. Für Flüge (PEX/APEX Gruppen- und Spezialtarife) gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklasse. Ausgestellte Tickets können nicht umgebucht oder annulliert werden.

7. Programm- und Preisänderungen
7.1 Aenderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.

7.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Aenderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

8. Reiseabsage
8.1 Gruppengrösse: Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Reisenden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Diese Frist beträgt bei 2-, 3- und 4- tägigen Reisen 14 Tage, bei Tagesreisen 1 Tag.

8.2 Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

8.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise
Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

10. Reiseabbruch durch den Reisenden
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. - Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Reiseleiter/Carchauffeur bei der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen vergüten wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr).

11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
11.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Reiseleiter/Carchauffeur unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

11.2 Der Reiseleiter/Carchauffeur wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Reiseleiter/Carchauffeur schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. - Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.

11.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung vom Reiseleiter/Carchauffeur und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise Ihre Forderungen geltend machen, gehen alle Ihre Ansprüche verloren und Sie verlieren alle Ihre Rechte.

12. Haftung des Reiseveranstalters
12.1 Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Reiseleiter/ Carchauffeur nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern).

12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze: enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

12.2.2 Haftungsausschlüsse: Wir haften Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

12.2.3 Personenschäden, Unfälle usw.: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1).

12.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1).

12.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. - Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch haften wir nicht.

12.2.6 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrtspläne: auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

12.2.7. Kuren, Schönheitswochen usw.: Die Medizinalkuren unterstehen ärztlicher Beaufsichtigung, die Schönheitskuren werden unter der Aufsicht von Fachleuten durchgeführt. Wir vermitteln Ihnen diese Angebote und können daher nicht für die Aerzte, die Fachkräfte, deren Hilfspersonen oder den Behandlungserfolg einstehen oder sonstwie eine Haftung übernehmen.

12.3 Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten, und es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie daran teilnehmen wollen. Wir haften weder für die korrekte Vertragserfüllung noch bei Schädigungen.

12.4 Ausservertragliche Haftung: Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

13. Sicherstellung der Kundengelder
Die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge ist gemäss neuem Bundesgesetz garantiert.

14. Reisegarantie
Garantiert hin und zurück dank dem gesetzlichen Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Wir sind dabei.

15. Ombudsman
15.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

15.2 Die Adresse des Ombudsmanes lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche Postfach 4600 Olten

16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

17.2 Für Klagen gegen den Reiseveranstalter wird der ausschliessliche Gerichtsstand Windisch vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Windisch einklagen.

 

Satz- und Druckfehler vorbehalten.

 

Version 2010