
Sicherheit/Statistik.
Ihre Sicherheit steht an erster Stelle!
Die zunehmende Verkehrsdichte, wechselnde Strassenverhältnisse und unvorsichtige Verkehrsteilnehmer verlangen von unseren Reiseleiter–Carchauffeuren jeden Tag vollste Konzentration. Um sich dagegen zu wappnen und auch die technischen Sicherheitsvorteile der neusten Fahrzeuggeneration nützen zu können, bilden sich unsere Mitarbeiter ständig weiter. Mehr dazu >>>
EUROBUS betreibt ein eigenes Aus- und Weiterbildungszentrum. Klicken Sie hier für weitere Infos >>>
Technik und Recht zu Ihrer Sicherheit
Der Car darf sich mit Recht das sicherste Verkehrsmittel nennen. Langjährige statistische Untersuchungen weisen ihm eine Position weit vor anderen Verkehrsmitteln zu. Dafür gibt es gute Gründe: Die moderne Cartechnik entspricht den höchsten Anforderungen an die Sicherheit im Reiseverkehr und die Carchauffeure sind zudem zu verantwortungsbewusstem Handeln ausgebildet.
Rechtliche Bestimmungen schaffen darüber hinaus einen Rahmen, der das Risiko im Strassenverkehr so gering wie möglich hält. Diese Informationen möchten Sie mit den wichtigsten Vorschriften des Gesetzgebers für Fahrzeug und Carchauffeur vertraut machen, die zu Ihrer Sicherheit beitragen und unmittelbar Einfluss auf den Ablauf Ihrer Carreise haben. |
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Der Carchauffeur - ein Garant für Ihre Sicherheit
Carchauffeure sind bestens ausgebildet. Jeder hat eine spezielle Fahrschule durchlaufen und verfügt über einen Führerausweis der Kat. D (schwere Motorwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen exkl. Führer). Zusätzlich müssen sich die Carchauffeure regelmässig einer ärztlichen Kontrolle beim jeweiligen Bezirksarzt unterziehen lassen. Hierfür werden sie vom Strassenverkehrsamt der Kantone aufgeboten.
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Im Personenverkehr getötete Insassen |
Bei speziellen Sicherheits- und Fahrtrainings sowie verschiedenen Weiterbildungstagen, welche EUROBUS organisiert, werden die Carchauffeure zusätzlich regelmässig auf mögliche Gefahrensituationen vorbereitet und lernen, diese routiniert und sicher zu meistern.
Geregelte Arbeitszeiten braucht auch Ihr Carchauffeur
| Der moderne Strassenverkehr stellt hohe Anforderungen an jeden Verkehrsteilnehmer. Dies gilt auch für den Carchauffeur. Natürlich ist die Belastbarkeit eines Berufsfahrers durch intensives Training und tägliche Routine sehr viel höher als die eines normalen Personenwagenlenkers. | ![]() |
Einen Car sicher zu lenken bedeutet, in jeder Sekunde volle Konzentration und Gelassenheit aufzubringen und das meist über Stunden hinweg. Um dies leisten zu können, braucht der Carchauffeur geregelte Arbeitszeiten und genügend Pausen, die gesetzlich in den so genannten Lenk- und Ruhzeiten exakt festgelegt sind. So ist die tägliche Fahrzeit eines Carchauffeurs auf neun Stunden beschränkt. Zweimal wöchentlich ist eine Verlängerung auf maximal 10 Stunden zulässig. Innerhalb von vierzehn Tagen darf er aber nicht mehr als 90 Stunden aufweisen.
Ein Fahrtenschreiber zeichnet jede Bewegung des Cars auf und dokumentiert, ob der Chauffeur die ihm gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten hat. Jede Tagesfahrt und Tagesetappe ist daher so berechnet, dass sie in der erlaubten täglichen Fahrzeit bequem bewältigt werden kann und Ihrem Chauffeur anschliessend ausreichend Ruhezeit zur Entspannung und Regeneration verbleibt. Nach Reisebeginn geäusserte Sonderwünsche können deshalb nur im Rahmen der vorgeschriebenen Grenzen erfüllt werden.
Mit Sicherheit bequemer - Pausen gehören dazu
Ausreichende Pausen während einer Fahrt tragen zur Entspannung und zum allgemeinen Wohlbefinden bei und fördern so die Konzentrationsfähigkeit. Für den Carchauffeur sind diese kleinen Auszeiten deshalb besonders wichtig. Es ist daher gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihr Busfahrer nach spätestens 4.5 Stunden die Fahrt für mindestens 45 Minuten unterbrechen muss. Möglich wären auch drei kleinere Pausen zu je 15 Minuten. Auch für Sie als Carreisegast sorgen die kleinen Fahrtunterbrechungen für Abwechslung und Bequemlichkeit. So können Sie in aller Ruhe einen kurzen Spaziergang unternehmen und Orte erkunden, die Sie sonst nie entdeckt hätten - auch das macht den Reiz einer Carreise aus. |
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Ausreichend Erholung für alle
Ausreichend Schlaf ist die Voraussetzung für hohe Leistungsfähigkeit. Auch der Carchauffeur benötigt ihn für seine tägliche Arbeit. Nur eine "Mütze voll Schlaf" reicht nicht aus, um am nächsten Morgen wieder ausgeruht und erholt hinter dem Lenkrad zu sitzen.
Zwischen zwei Tagesfahrten stehen dem Carchauffeur daher regelmässig elf Stunden Ruhezeit zu, dreimal in der Woche darf er diese jedoch auf neun Stunden verkürzen. Eine Sonderregel, durch die sich die tägliche Ruhezeit Ihres Carchauffeurs auch in zwei oder drei Abschnitte aufteilen lässt, ermöglicht eine flexiblere Reiseplanung. Einer der Abschnitte muss jedoch mindestens acht Stunden betragen. Insgesamt sind bei dieser Sonderregelung allerdings zwölf und nicht nur elf Stunden Gesamtruhezeit vorgeschrieben.
Die Arbeitszeit des Carchauffeurs beschränkt sich nicht nur auf die reine Lenkzeit. Während Sie noch gemütlich Ihren Morgenkaffee geniessen, ist er bereits im und am Car beschäftigt. Gepäck, Sauberkeit und Sicherheitskontrolle brauchen ihre Zeit. Der Arbeitstag eines Carchauffeurs hat zwischen Ruhe- und Fahrzeit bereits begonnen, bevor Sie wieder einsteigen und dauert noch an, wenn Sie längst ausgestiegen sind.
Auf langen Strecken - der zweite Carchauffeur
Durch zwei Carchauffeure, die sich untereinander am Lenkrad abwechseln, wird es möglich, längere Distanzen am Stück zurückzulegen. Aber auch hier gibt es gesetzliche Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten.
So gilt die Pausenregelung natürlich auch für den zweiten Fahrer. Da aber immer nur ein Fahrer am Steuer sitzt, darf die Schichtzeit bei zwei Busfahrern auf bis zu 22 Stunden ausgedehnt werden. Spätestens danach müssen aber beide für mindestens acht Stunden ruhen. Während dieser Zeit steht der Car.
Wundern Sie sich nicht, wenn ein zweiter Fahrer unterwegs zu- bzw. aussteigt und Sie nur auf einem Teilstück der Reise begleitet. Auch bei einem solchen Wechselspiel sind die Fahrer verpflichtet, sich an die vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeitregelungen zu halten.
Geschwindigkeit kennt Grenzen
Immer schneller immer weiter, denn Zeit ist schliesslich Geld - ein Motto, das uns allen im täglichen Leben oft begegnet. Auch beim Reisen spielt die Geschwindigkeit eine Rolle. Dabei ist manchmal die Verlockung gross, den Fahrer zu höheren Geschwindigkeiten zu animieren. Aber schnell ist schnell zu viel.
Eine Carfahrt ist nicht die schnellste Art des Reisens, bedeutet dafür aber Entspannung und Erlebnis von Anfang an. Aufgrund ihrer sicheren Konstruktionsweise dürfen Cars auf unseren Autobahnen bis zu 100 km/h schnell fahren. Dies gilt auch für viele andere europäische Länder. In einigen Ländern liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch darunter.
Daran müssen sich auch Carchauffeure aus der Schweiz halten. In Ländern, die eine Carreisegeschwindigkeit von über 100 km/h zulassen, darf der Schweizer Fahrer dennoch nicht schneller als 100 km/h fahren. Selbst wenn er wollte, könnte er diese Geschwindigkeits-grenze nicht übertreten, da ein im Car eingebauter Tempobegrenzer den Motor bei der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit automatisch drosselt. Oberstes Gebot eines Fahrers wird es immer sein, Sie möglichst pünktlich, vor allem aber sicher, an den Bestimmungsort Ihrer Reise zu bringen. Dafür ist er bestens ausgebildet. |
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