AGBs Gruppenreisen

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Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und EUROBUS und sind ein integrierter Bestandteil Ihrer Gruppenreisen-Vereinbarung mit der Veranstalterin. Spezielle Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und EUROBUS gehen diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen vor.

1. Vertragsgegenstand

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die gewünschte Leistung gemäss Ausschreibung und / oder Auftragsbestätigung zu erbringen. Der Kunde trägt die allfälligen Mehrkosten, welche durch Zusatzleistungen entstehen.

2. Offerte

Zur Erstellung Ihrer Offerte erheben wir folgende Gebühren:

2.1 Offerten für Charterbusse ohne Drittleistungen
Kostenlos

2.2 Standardofferte auf unserer Internetseite herunterladen oder Standardangeboten bei einem unserer Berater einholen
Kostenlos

2.3* Provisorische Reservation bei Arrangementangeboten
*    CHF 100.–
* Die Gebühr für die provisorische Reservation wird Ihnen bei definitiver Buchung wieder gutgeschrieben. Alle Leistungen und Daten nach Verfügbarkeit. Die Optionsfrist bei einer provisorischen Reservation beträgt 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ohne Ihre definitive Buchung verfällt nach Ablauf der Frist Ihr Anspruch auf die Leistungen und auf eine Rückerstattung der Optionsgebühr.

3. Buchung

Sie können Ihre Buchung schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen. Der Vertrag zwischen Ihnen und EUROBUS kommt mit Ihrem Leistungsauftrag, d.h. durch Annahme der Offerte, zustande. Ihr Auftrag via E-Mail ist ebenfalls rechtsgültig.

4. Preise

Die Preise ersehen Sie aus der Ausschreibung resp. der Offerte. Beachten Sie den Punkt «Inbegriffene Leistungen».

4.1 Chauffeurspesen
Verpflegungs- und Unterkunftsspesen (Einzelzimmer mit DU/WC) des Chauffeurs fallen zu Lasten des Auftraggebers.
In der Regel werden diese jedoch ab 20 Teilnehmern vom gastgebenden Hotelier/Wirt übernommen, andernfalls werden Ihnen folgende Ansätze verrechnet: Mahlzeit: CHF 25.–, Übernachtung: CHF 150.–

4.2 Nachtzuschläge
Für Nachteinsätze verrechnen wir zwischen 21.00 und 06.00 Uhr bzw. bis zur Entlassung des Busses einen Nachtzuschlag von CHF 50.–/ Std. (sofern auf der Offerte/Auftragsbestätigung nicht anders erwähnt).

4.3 Mehrstunden
Wenn sich der Einsatz des Chauffeurs über die in der Auftragsbestätigung erwähnte Zeitspanne erstreckt, verrechnen wir pro Mehrstunde CHF 90.–

4.4 Trinkgelder
Die Trinkgelder für Chauffeure sind nicht im Arrangementpreis eingeschlossen. Es steht Ihnen frei, bei aufmerksamer Betreuung unseren Chauffeuren ein Dankeschön in Form eines Trinkgeldes zu geben

4.5 PSVA/Strassengebühren/Treibstoffzuschlag
Die pauschale Schwerverkehrsabgabe  (PSVA) ist in unseren Preisen inbegriffen. Ausländische Strassengebühren werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei einem massiven Anstieg der Treibstoffpreise behalten wir uns einen entsprechenden Zuschlag vor.

4.6 Organisationszuschlag
Wir sind gerne bereit, gegen eine bescheidene Gebühr von CHF 25.– pro Reservation sämtliche Reservierungen bei anderen Leistungsträgern für Sie vorzunehmen.

4.7 Zapfengeld
Sie können Ihre Getränke und Speisen selber mitbringen und selbstverständlich die Infrastruktur unserer Busse nutzen. Hierfür erlauben wir uns ein Zapfengeld von CHF 50.– pro Bus und Auftrag zu verrechnen.

4.8 Schäden am Bus / Reinigung
Mutwillig verursachte Schäden am Bus werden in der Höhe der Reparaturrechnung plus einem Administrativaufwand von CHF 100.– in Rechnung gestellt. Für die Reinigung starker Verschmutzung (innen), welche durch die Reisenden verursacht wurde, erlauben wir uns dem Aufwand entsprechend Rechnung zu stellen.

4.9 Zweiter Chauffeur / Arbeits- und Ruhezeitverordnung
ARV
Zu Ihrer Sicherheit halten wir uns an die geltende Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Berufschauffeure. Sollte die ARV nicht eingehalten werden können, erlauben wir uns einen zweiten Chauffeur oder einen Ablösechauffeur einzusetzen.
Die Kosten dafür ersehen Sie in Ihrer Offerte.
Maximale Arbeitszeit: Die maximale Arbeitszeit beträgt 15 Stunden ab/bis EUROBUS-Garage, inkl. Busvorbereitung, Reinigung, etc. Bitte kalkulieren Sie mit max. 14 Stunden ab/bis ihren Einsteigeort für einen Chauffeurarbeitstag
Ununterbrochene Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden, in Ausnahmen mindestens 9 Stunden
Lenkpausen: Nach höchstens 4,5 Stunden Lenkzeit für mindestens 45 Minuten
Maximale Lenkzeit pro Tag: 9 Stunden (2 x pro Woche 10 Stunden)
Nachtfahrten mit Einzelbesatzung zwischen 22.00 h und 06.00 h maximal 3 Stunden Lenkzeit am Stück

5. Preiserhöhung

In folgenden Ausnahmefällen kann EUROBUS die vereinbarten Preise nachträglich erhöhen:
a) Nachträgliche Preiserhöhungen bei einzelnen
Leistungspreisen
b) Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben
(z.B. Treibstoffzuschläge, Mehrwertsteuersatz)

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vorauszahlung
Für alle Arrangement-Buchungen gilt eine Vorauszahlung von 100 % für die Basisleistung. Nach Ihrem Event erhalten Sie eine detaillierte Schlussabrechnung mit Gesamtsaldo, abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen. EUROBUS behält sich das ausdrückliche Recht vor, andere Zahlungsbedingungen zu stellen.

6.2 Nicht oder verspätet geleistete Zahlungen
Erhält EUROBUS die Vorauszahlungen nicht termingerecht, ist EUROBUS berechtigt, die Leistungen zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Annullationskosten werden gemäss der Punkte 8 resp. 9 dieser AGB‘s beim Kunden eingefordert.

7. Totalannullation Charterfahrten (nur Busleistung, ohne Drittleistungen)

Müssen Sie Ihre Reise nach definitiver Bestellung wieder annullieren, entstehen Kosten in % des mindestens zu erwartenden Busumsatzes plus allfällige Organisationszuschläge:
bis 20 Tage vor Reisebeginn     CHF 80.–
bis 10 Tage vor Reisebeginn     20 %
bis 4 Tage vor Reisebeginn     40 %
bis 2 Tage vor Reisebeginn     75 %
1 bis 0 Tage vor Reisebeginn     100 %

8. Totalannullation Arrangementangebote durch den Kunden

Die Totalannullation Ihres Vertrags hat schriftlich (Brief oder Email) zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente unbedingt beizulegen. Die Annullierung Ihres Vertrags wird erst nach lückenlosem Erhalt der oben erwähnten Dokumente rechtsgültig. Massgebend zur Beachtung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei Ihrer Buchungsstelle während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Bei einer Totalannullation des Kunden und sofern in der Offerte/Auftragsbestätigung nicht separat geregelt, verrechnet EUROBUS folgende Annullationskosten:

9.1 Halbtages- oder Eintagesprogramm Gebühr CHF 200.– zuzüglich folgender Annullationskosten:
60-15 Tage vor Abreise     10 %
14-08 Tage vor Abreise     30 %
07-02 Tage vor Abreise     80 %
01-00 Tage vor Abreise     100 %

9.2 Mehrtagesprogramm Gebühr CHF 200.– zuzüglich folgender Annullationskosten:
60-22 Tage vor Abreise     30 %
21-08 Tage vor Abreise     50 %
07-02 Tage vor Abreise     80 %
01-00 Tage vor Abreise     100 %
Die Annullationskosten berechnen sich in % des aktuellen Gesamtauftragsvolumens zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Totalannullation. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden weiterverrechnet.

9. Teilannullation Arrangementangebote durch den Kunden (Teilnehmerzahl- oder Programmänderung)

Wichtig: Wenn Sie Änderungen vornehmen, müssen Sie Ihre Buchungsstelle schriftlich informieren. Unser Reiseberater wird Ihnen die Änderung schriftlich bestätigen. Massgebend zur Beachtung des Änderungs- oder Teilannullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend

9.1 Teilannullation durch Teilnehmerzahländerung
Die erste Teilnehmerzahländerung bis 15 Tage vor der Reise
ist kostenlos, sofern die neu gültige Teilnehmerzahl max. 10% von der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl abweicht. Teilnehmerzahlerhöhungen sind jederzeit kostenlos möglich, sofern die erforderliche Kapazität (Busgrösse, Restaurant, usw.) verfügbar ist. Pro annullierte Person werden die Annullationskosten gemäss Ziffer 9.1 und 9.2 dieser AGB verrechnet. Entscheidend für die Berechnung der Kosten ist der durchschnittliche Personenpreis zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Annullation. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden jeweils weiterverrechnet.

9.2 Teilannullation durch Programmänderung
Bei einer Auftrags- / Programmänderung nach Bestätigung
verrechnen wir folgende Gebühren: Programm- oder Datumsänderung durch den Kunden pro Änderung CHF 50.– Zusätzlich verrechnet EUROBUS die annullierten Leistungen gemäss Punkt 9.1 und 9.2 dieser AGB, sofern die Programmoder Datumsänderung später als 61 Tage vor dem Anlass
gemeldet wird.

9.3 Versäumnis, späterer Antritt, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch, welche durch den Kunden verursacht werden
In diesen Fällen trägt der Kunde, nebst den Annullationskosten gemäss Ziffer 9, die zusätzlich entstehenden Mehrkosten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

10. Programmänderung durch EUROBUS

10.1 vor Vertragsabschluss
EUROBUS behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

10.2 nach Vertragsabschluss
EUROUBS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. EUROBUS bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten, und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.

10.3 Ihre Rechte bei einer Vertragsänderung nach Vertragsabschluss
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung
eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des Arrangementpreises, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten.
c) EUROBUS bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Lassen Sie uns keine Mitteilung innert der oben erwähnten Frist zukommen, so stimmen Sie der Änderung zu.

10.4 Ihre Rechte bei Programmänderung und Leistungsausfällen während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen EUROBUS eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten und dem effektiven Preis der erbrachten Dienstleistungen.

11. Annullation durch EUROBUS

11.1 Nicht-Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl
Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die ausgeschriebene Mindest-Teilnehmerzahl, so kann die Reise unter Umständen dennoch durchgeführt werden. EUROBUS stellt in jedem Fall die Mindestanzahl Teilnehmer gemäss Ausschreibung resp. Bestätigung in Rechnung. EUROBUS ist jedoch berechtigt aus Sicherheits- sowie aus technischen oder logistischen Gründen die Leistungserbringung zu verweigern. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Rückerstattungsrecht zu und es ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.

11.2 EUROBUS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn der Kunde durch Handlungen oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu gibt. Schadenersatzforderungen bleiben in diesem Fall ausgeschlossen.

11.3 Streiks, höhere Gewalt
Wird die Reise oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann EUROBUS die Reise oder Teile davon absagen oder vorzeitig
abbrechen. In einem solchen Fall orientiert Sie EUROBUS so rasch als möglich und bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. EUROBUS kann bei Absage Ihres Programms in solchen Fällen die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Rechnung stellen.

12. Haftung Allgemeines

EUROBUS vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es dem Veranstalter nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
EUROBUS ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Wir erfüllen die von der Stiftung festgelegten
Anforderungen in Bezug auf Fachkompetenz und Solvenz.

12.1 Sach- und Vermögensschäden
Die Haftung von EUROBUS bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entsteht, ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Sofern die Schäden durch andere Dienstleistungsträger verursacht wurden, steht EUROBUS das alleinige Regressrecht gegen diese zu. Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Ausservertraglich haften wir bei Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht.

12.2 Personenschäden, Unfälle usw.:
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 11.2.1).Die Benützung der Parkanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

12.3 Haftungsausschlüsse
EUROBUS haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches EUROBUS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von EUROBUS ausgeschlossen.

12.4 Veranstaltungen während der Reise

12.4.1 Haftung für Fremdleistungen: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten, und es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie daran teilnehmen wollen. Wir haften nicht für die korrekte Vertragserfüllung. Wir weisen darauf hin, dass die Sicherheitsstandards von EUROBUS allenfalls von Drittanbietern nicht wahrgenommen werden. EUROBUS gibt keine Garantie für die Leistungen Dritter ab und der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, den Anbieter, seine Mitarbeiter und das Material zu prüfen. Insbesondere gilt dieser Ausschluss für alle Wagnisse wie z.B. Bungee Jumping, welche der Kunde oder Mitglieder der Reisegruppe des Kunden während der Reise unternehmen.

12.4.2 Kuren, Schönheitswochen usw.: Die Medizinalkuren unterstehen ärztlicher Beaufsichtigung, die Schönheitskuren werden unter der Aufsicht von Fachleuten durchgeführt. Wir vermitteln Ihnen diese Angebote und können daher nicht für die Ärzte, die Fachkräfte, deren Hilfspersonen oder den Behandlungserfolg einstehen oder sonstwie eine Haftung übernehmen.

12.4.3 Sicherheit bei Velo- und Wandertouren: Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für die Teilnahme wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzung nicht erfüllen, so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Wanderungen oder Velotouren abzulehnen. Der bezahlte Reisepreis wird nicht rückerstattet. Für die Einhaltung der jeweiligen landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch wenn Sie mit einer Gruppe unterwegs sind.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und EUROBUS ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen EUROBUS wird der ausschliessliche Gerichtsstand Windisch vereinbart.

Oktober 2020


Beratung und Buchung Montag – Freitag von 07.30 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr

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